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'''Camping''' (auch '''Kampieren''', von ''campus'' ?Feld?) bezeichnet eine Form des . Die Urlauber übernachten in diesem Fall in en, oder en, in en oder ausgebauten . Wird in Zelten gecampt, so spricht man auch von '''Zelten'''.

Camping wurde Anfang des 20. Jahrhunderts populär und ist mittlerweile eine weitverbreitete Urlaubs- und Reiseform. Inzwischen finden sich weltweit Möglichkeiten, auf , oft in landschaftlich reizvollen Lagen (zum Beispiel auch in Natur- und s) zu übernachten. Campingplätze stellen ? wie auch manche ? sanitäre und elektrische Versorgungseinrichtungen zur Verfügung. Campingplätze gibt es für jeden Geschmack von der einfachen Wiese mit Waschhaus bis zu hoch komfortablen Einrichtungen mit , s, eigenem sowie und Internetangebot (meist ). Übernachtungen auf Campingplätzen sind in der Regel preiswerter als in s; die Preise haben sich allerdings in den begehrten Urlaubsregionen und bei komfortablen Angeboten in der Hauptsaison angenähert.
In den meisten Ländern s ist Kampieren außerhalb dafür vorgesehener Einrichtungen () nicht erlaubt oder unter strengen Auflagen gestattet.

Definition

Der Begriff ''Camping'' umfasst eine sehr breite Spanne von Aktivitäten. Ihnen allen ist gemeinsam, nicht in Gebäuden zu übernachten, sondern die Zeit in der freien Natur oder auf ? möglichst naturnahen ? für das Campen vorgesehenen Einrichtungen zu verbringen. Dazu gehören einfaches Zelten in der freien Natur, bei dem der Camper nur einfache Hilfsgegenstände wie ein Zelt, einen , und so weiter nutzt bis hin zum Aufenthalt mit hochkomfortablen Wohnwagen oder Wohnmobilen auf nicht weniger komfortablen Campingplätzen.

Camping kann allein um des Campings willen durchgeführt werden. Oftmals wird es aber auch mit Sport oder anderen Aktivitäten wie , , , oder verschiedenen anderen Aktivitäten auf einem Campingplatz ? zum Beispiel ? verbunden.

Personen, die der Freizeitbeschäftigung ?Camping? nachgehen, bezeichnen sich gerne als Camper.

Camping kann die mehrwöchige Gestaltung eines Urlaubes bedeuten. Es kann aber auch die bevorzugte Übernachtungsform eines Reisenden sein. Die Spanne reicht vom Wanderer und ?Rucksacktouristen? sowie Reisenden per Fahrrad, Motorrad oder Boot mit entsprechend einfacher und leicht gehaltener Campingausrüstung bis zum Camper, der mit Wohnwagen oder Wohnmobil reist.

Eine Sonderform des Campens ist das Dauercampen. Beim hat sich der Camper mit seinem dauerhaft auf einem Campingplatz niedergelassen und besucht diesen in der Regel auch mehrmals im Jahr beziehungsweise verbringt dort längere Zeitabschnitte. Als wird hingegen eine ortsfeste Einrichtung bezeichnet, die zwar provisorischen Charakter hat, aber nicht der Freizeitgestaltung dient und nicht im eigentlichen Sinne mit dem Camping zu vergleichen ist. Ebenso wird die Übernachtung in Kraftfahrzeugen zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit nicht als Camping verstanden.

Geschichte des Campens

Camping entstand Anfang des 20. Jahrhunderts, als nach dem .

Durch den , 17. Juli 2017, abgerufen am 16. Februar 2018</ref> Daneben waren auch die CSSR und der ungarische Plattensee beliebte Campingziele der Ostdeutschen.

Glamping

Der Begriff ''Glamping'' ist ein , 19. August 2011, abgerufen am 26. Februar 2013</ref>
Der Begriff kam um das Jahr 2005 in Großbritannien auf

Wintercamping

Unter ''Wintercamping'' versteht man das Campen im Winter beziehungsweise bei sehr niedrigen Temperaturen in Schnee und Eis. Wintercamping wird oft mit arten verbunden.

Vanlife

Eine Sonderform des Campings ist das Wohnen und Reisen in einem Freizeitfahrzeug ? vorwiegend in einem Wohnmobil ? bei Aufgabe eines festen Wohnsitzes. Gründe können Wohnungsnot oder auch Abenteuer- und Reiselust sein. ?Freies Stehen? wird gegenüber dem Aufenthalt auf Camping- oder Wohnmobilstellplätzen bevorzugt. In den USA wurde für diese Lebensform der Begriff ?Vanlife? geprägt.

Inzwischen wird der Begriff erweitert verwendet und beschreibt einen verstärkt zu beobachtenden Trend, mit einem nur einfach ? oft selbst ? ausgebauten Fahrzeug zu reisen und Camping- oder Wohnmobilstellplätze möglichst zu meiden. Naturnähe und Einfachheit stehen im Vordergrund.

Rechtliche Situation

Die Gestattung von Camping gestaltet sich von Land zu Land, teilweise auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Grund hierfür ist die gesetzliche Regelungskompetenz, welche sich in jedem Land unterscheidet. So ist die Regelung des Campens in beispielsweise Sache der Kommunen, in bestimmen Landes- und Bundesgesetze, wo Camping gestattet ist und wo nicht.

In den meisten europäischen Ländern ist Camping lediglich auf behördlich genehmigten Campingplätzen und gegebenenfalls mit Zustimmung des Grundeigentümers auf Privatgrundstücken zulässig.

Deutschland

In Deutschland richten sich Verbote auf öffentlichen Straßen nach der oder der . In Wohnmobilen und Campinganhängern ist das einmalige Übernachten im Wohnwagen (bei angekuppeltem Zugfahrzeug) oder in einem Reisemobil auf Raststätten und Parkplätzen geduldet. Außerhalb von Camping- beziehungsweise Stellplätzen sowie Privatgrundstücken ist der Aufenthalt mit einem Wohnmobil/Wohnanhänger nur für die ?Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit? gestattet. Es darf dabei allerdings kein Aufbau von Trittstufen, Stühlen/Tischen, Grill oder zum Beispiel Markisen stattfinden. Caravans dürfen in Deutschland auf bis zu 14 Tage an einer Stelle stehen und müssen dann wie jeder normale Pkw-Anhänger gemäß § 12 Absatz 3b der entfernt werden.
Für Wohnmobile gelten bei den Übernachtungen die gleichen Bedingungen wie für Wohnwagen. Nur das Abstellen ist bei Wohnmobilen wie bei einem Pkw frei von Zeiten gestattet. Zwar gibt es den Begriff ?Wildes Campen? im deutschen Recht nicht, aber ein Aufenthalt im , der über das zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendige Maß hinausgeht, gilt als unerlaubte und stellt eine dar.

.

Wo Camping in freier Natur weder ausdrücklich erlaubt noch verboten ist, ist es mit Genehmigung des Grundstückseigentümers zulässig.

Österreich

Campieren hat in Österreich, die Hälfte der Campierenden kommt aus Österreich selbst, in den letzten Jahren (Stand 2014) deutlich zugenommen. Bedeutend ist auch Campen im Zuge von eventuell mehrtägigen Großveranstaltungen wie Konzerten.
Wildes Campen ist in Österreich grundsätzlich untersagt; Campen ist nur auf ausgezeichneten Plätzen gestattet. Das gilt insbesondere für sämtliche Waldflächen im Bundesgebiet (inkl. Forststraßen), wo das Übernachten gem. § 33 Forstgesetz ohne Zustimmung des Eigentümers gesetzlich verboten ist.

Die Zuständigkeit zum Erlassen der gesetzlichen Regeln liegt bei den Bundesländern, weshalb die Regeln auch innerhalb Österreichs variieren können. Einmaliges Übernachten im Wohnmobil ist auf der Durchreise außerhalb von Campingplätzen im Allgemeinen nicht gestattet, insbesondere nicht in Wien, Tirol und auch nicht in den Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten.

Rechtliche Situation in den einzelnen Bundesländern

In den 1990er Jahren wurde freies Kampieren zunehmend durch Campier- oder Campingverordnungen der Länder geregelt. Als Faustregel galt um 1993: Bis zu etwa 3 Zelten, 9 Personen, 3 Nächte wird außerhalb eines bewilligten Campingplatzes toleriert, sofern der Grundstückseigentümer zustimmt, das Ortsbild nicht beeinträchtigt und der Anstand nicht verletzt wird. Gemeinden können davon abweichende Regelungen treffen. Heute ist das Übernachten in Zelten, Wohnwägen oder Wohnmobilen außerhalb von Camping- und Stellplätzen fast überall gesetzlich verboten, auch auf Parkplätzen. Dies gilt auch, wenn keinerlei campingartiges Verhalten wie z. B. ein Ausfahren Markisen usw. erkennbar ist.

Oberösterreich

In Oberösterreich wurde das Campingrecht durch die Novelle des OÖ. Tourismusgesetzes am 1. Juli 2021 in LGBl.Nr. 62/2021 neu geregelt. Grundsätzlich wurde dabei den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, wildes Campieren in bestimmten Gebieten mit Verordnung gänzlich zu untersagen.

Gänzlich untersagt ist das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ohne Anzeige (Kosten: EUR 70,- pro Anzeige, Strafrahmen: EUR 7.000,-

Jedoch ist wildes Campieren in der Regel auch abseits der Verbotsgebiete rechtlich nur unter besonderen Voraussetzungen legal. Zu beachten ist insbesondere, dass auch das Übernachten im Wohnmobil oder Wohnwagen zum Campieren zählt, und zwar auch dann, wenn man keine Markise ausfährt oder Campingstühle aufstellt (§ 70 Abs. 1 OÖ Tourismusgesetz: Gestattet ist nur das kurze Verweilen bis zu 90 Minuten).

Grundsätzlich haben Gäste über 16 Jahren bei der Übernachtung eine Ortstaxe (Kurtaxe) in Höhe von 2 Euro pro Person an die Gemeinde zu entrichten (§ 47 OÖ Tourismusgesetz). Die Abgabenpflicht gilt auch für das Campieren, und zwar gem. § 70 Abs. 1 Z. 2 OÖ Tourismusgesetz auch außerhalb von Camping- oder Stellplätzen auf allen Flächen, wo das ?Campieren? (also Verweilen länger als 90 Minuten) nur toleriert wird. Selbst dann, wenn dort keine Gebühr für die Übernachtung bzw. das Parken eingehoben wird. Abgabenpflichtig ist der Gast selbst (§ 47 Abs. 2 OÖ Tourismusgesetz). Gästen, die ihrer Abgabenpflicht nicht nachkommen, egal ob sie nun auf einem Campingplatz verweilen oder nur auf einer Fläche, wo sie stillschweigend toleriert werden, droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu EUR 3.000,- (§ 83 Abs. 2 OÖ Tourismusgesetz). Strafbar macht sich auch der Besitzer der Grundflächen, auf denen wildes Campieren ohne Einhebung der Ortstaxe und ohne Umsetzung der gesetzlichen Meldepflichten toleriert wird.

Wien

In Wien ist gemäß § 1 der Kampierverordnung 1985

Tirol

In Tirol ist gem. § 1 Abs. 1 des Tiroler Campinggesetzes 2001 das Campieren außerhalb von Campingplätzen gänzlich untersagt. Zum Campieren zählt auch das reine Nächtigen.

Niederösterreich

In Niederösterreich ist gem. § 6 Z. 3 NÖ Naturschutzgesetz 2000 außerhalb von Siedlungsgebieten und Campingplätzen das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten gänzlich verboten.

Kärnten

In Kärnten ist gem. § 15 Abs. 1 des Kärntner Naturschutzgesetzes 2000 das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen in der freien Landschaft außerhalb von Campingplätzen verboten.

Burgenland

Im Burgenland ist es außerhalb des Ortsgebietes bzw. von Campingplätzen verboten, Wohnwagen oder Wohnmobile abzustellen oder zu campieren.

Salzburg

Im Bundesland Salzburg richtet sich das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Zweck des Aufenthaltes und des Übernachtens in erster Linie nach den Verordnungen der jeweiligen Gemeinde.

Steiermark

In Teilen der Steiermark ist das Übernachten mit Zelten, Wohnwägen oder Wohnmobilen außerhalb von Wäldern nicht explizit verboten. Das gilt nicht für sämtliche Naturschutzgebiete (ca. 15 % des Territoriums), wo die Übernachtung in Zelten oder Wohnwägen gesetzlich verboten ist.

Vorarlberg

Im Bundesland Vorarlberg existiert außerhalb von Wäldern kein landesweites Verbot des Wildcampierens. Jedoch können die Gemeinden Verordnungen zum Verbot des Wildcampierens erlassen ( Campingplatzgesetz). Es ist daher bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen, ob in bestimmten Gemeindegebieten in Zelten oder Wohnwägen übernachtet werden darf. Verordnungen von Gemeinden sind nicht immer im Internet veröffentlicht. Zu beachten ist, dass auch in sämtlichen Vorarlberger Europa-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten das Aufstellen von Zelten und Wohnwägen (dazu zählen auch Wohnmobile) gesetzlich verboten ist.

Italien

In Italien ist das Wildcampen generell verboten und kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 bis 500 Euro geahndet werden. Besonders in touristischen Gegenden wird streng auf die Einhaltung des Verbots geachtet. Allerdings ist, ähnlich wie in Deutschland, das Campen auf einem Privatgelände erlaubt, wenn der Besitzer damit einverstanden ist. das einmalige Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gestattet, ist umstritten. Es gelten zudem vielfache, örtliche Einschränkungen.

Schweiz

In der Schweiz gibt es das </ref>

Skandinavien, Schottland

In den mit Ausnahme s und in Schottland hat sich im Laufe der Geschichte ein Nutzungsrecht für öffentlich zugängliche Bereiche in der Natur entwickelt. Dieses sogenannte erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, auf unkultiviertem Land vorübergehend zu campen, auch wenn dieses Land in Privatbesitz ist. Voraussetzungen sind beispielsweise, dass nichts beschädigt wird und keine Abfälle zurückgelassen werden. Und um näher als 150 Meter an einem bewohnten Haus (auch Ferienhütten zählen dazu) campen zu dürfen, muss die Einwilligung der Bewohner eingeholt werden. Das Befahren von unkultiviertem Land mit en ist grundsätzlich nicht zulässig.

Kroatien

In Kroatien achtet die Polizei streng darauf, dass im Tourismusgebiet nicht im Auto übernachtet wird.

Statistiken

Für viele Staaten weltweit ist der Tourismus generell und das Camping im Speziellen eine wichtige Einnahmequelle.

Deutschland

Im Corona-Jahr 2020 wurden nach Angaben des - abgerufen am 24. Juni 2023.</ref> Mit 42,3 Millionen Gästeübernachtungen wurde 2023 ein neuer Rekord aufgestellt. Der Anteil an allen Gästeübernachtungen lag bei 8,7 Prozent.

Die Niederländer waren 2020 die mit Abstand wichtigste Gästegruppe unter den ausländischen Campingtouristen: Etwa jeder zweite ausländische Gast auf deutschen Campingplätzen kam aus den ? abgerufen am 24. Juni 2023</ref>

Der Gesamt-Jahresumsatz der deutschen Campingplätze liegt bei knapp 400 Millionen Euro pro Jahr.

Aus einer Umfrage der aus dem Jahr 2022 geht hervor, dass bereits gegenwärtig mehr als jeder fünfte Bundesbürger bzw. jede fünfte Bundesbürgerin (21 %) wenigstens einmal im Jahr campen geht. Besonders Familien interessieren sich für diese Art von Urlaub, wobei das Interesse an einem Urlaub in der Natur generell in Deutschland gestiegen ist.

Österreich

Im Tourismusjahr 2021/2022 verzeichnete Österreich auf insgesamt 673 Campingplätzen Höchstwerte von etwa 2 Millionen Ankünften und 7,9 Millionen Übernachtungen.

Parallel dazu wuchs der Bestand an Wohnmobilen und Caravans in Österreich auf ca. 81.300. In den Jahren 2021 und 2022 wurden jeweils rund 9.300 neue Campingfahrzeuge zugelassen.

Fast 50 % aller Camper in Österreich verbringen ihren Urlaub über einen Zeitraum von mehr als 21 Nächten pro Jahr. Für 79 % von ihnen stellt die Mobilität den Hauptgrund zum Campen dar.

Schweiz

Innerhalb der Schweiz kamen und im Jahr 2010 mit 33 Prozent aller Übernachtungen nach den ern mit 53 Prozent aller Übernachtungen auf Platz zwei und drei.

Im Jahre 2010 wurden insgesamt 3,328 Millionen Übernachtungen gezählt, 2009 waren es mit 3,65 Millionen Übernachtungen 10,2 Prozent mehr. 28 Prozent aller Gäste übernachteten im (etwa 921.000), danach folgten das (etwa 523.000 Übernachtungen oder 16 Prozent) und das (etwa 365.000 Übernachtungen oder 11 Prozent).

Der durchschnittliche Gast übernachtete 3,5 Tage in der Schweiz, wobei das Tessin einen Wert von durchschnittlich 4,5 Tagen verbuchen konnte, die Zentralschweiz hingegen nur 2,4 Tage.

Campingausrüstung

Üblicherweise werden beim Zelten und verwendet:
  • (inklusive /)
  • beziehungsweise

Zur Campingausrüstung zählen in der Regel auch Campingstühle und Campingtische. Hierbei handelt es sich um spezielle Konstruktionen, die die Anforderungen an einen mobilen Outdoor-Einsatz erfüllen. Damit sie nur wenig Stauraum beanspruchen, kann man Campingstühle und -tische beispielsweise zusammenfalten beziehungsweise zusammenklappen. Das so genannte Packmaß, also das Abmaß im zusammengeklappten Zustand, ist dabei relativ klein. Zudem sind Campingstühle und -tische idealerweise aus wetterfesten Materialien gebaut. Des Weiteren sind sie im optimalen Fall leicht, weshalb die Gestänge häufig aus Aluminium bestehen. Die Tischplatten bei Campingtischen sind üblicherweise aus Kunststoff gefertigt.

Siehe auch

Literatur

  • Arnold Thunker: ''Mit Sack und Pack und Gummiboot. Die Geschichte des Campings'', Kiepenheuer, 1999, ISBN 3-378-01034-7.

Weblinks

  • Wirtschaftswundermuseum: abgerufen am 11. Februar 2022.

Einzelnachweise